Regeln für die Kurse des Sprachenzentrums der TU Darmstadt

I. Kursanmeldung

  1. Für alle Kurse des Sprachenzentrums gilt grundsätzlich Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist über das Internet möglich. Eine Anmeldung per E-Mail oder telefonisch ist nicht möglich.
  2. Sie können sich pro Semester für Kurse im Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWS) als TeilnehmerIn (vorläufige(r) TeilnehmerIn) registrieren lassen. Für alle weiteren Kurse werden Sie automatisch als Nachrücker eingebucht. Nachrücker erfahren in der 1. Unterrichtsstunde, ob sie am Kurs teilnehmen können.
  3. Bei den Kursen, die mit a, b, c usw. gekennzeichnet sind, handelt es sich um Parallelkurse. Melden Sie sich bitte nur zu einem dieser Kurse an, da Sie sonst unnötig Plätze blockieren. Sollten Sie sich dennoch zu mehreren Parallelkursen (z.B. Schwedisch Grundkurs I/II a, I/II b, I/II c) als vorläufige(r) TeilnehmerIn anmelden, behalten wir uns vor, Sie aus allen Kursen heraus zu löschen.
  4. Für alle Kurse, die im UNIcert System eingeordnet sind, ist ein Einstufungstest (E-Test) nötig. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist erst nach Abschluss der E-Testphase möglich.
    Sie können sich zu diesen Kursen anmelden,
    • wenn Sie die erforderliche Punktzahl im Einstufungstest erreicht haben. Sie sind dann berechtigt, Kurse auf der entsprechenden Stufe zu besuchen, d.h. wer ausreichend Punkte für UNIcert III hat, darf keine Kurse auf niedrigeren oder höheren UNIcert Stufen besuchen. Nur die FachbereichsleiterInnen können über Ausnahmen entscheiden.
    • wenn Sie die erforderliche Punktzahl bei einem Einstufungstest erreicht haben, der nicht länger als ein Semester zurückliegt. Bsp: Sie haben im letzten Semester einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht, ist Ihr Test noch gültig. Sie haben vor 2 Semestern einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht. Ihr Test ist nicht mehr gültig.
    • o wenn Sie bereits an einem Kurs auf derselben UNIcert Stufe im letzten Semester teilgenommen haben und dort mindestens einen Teilnahmeschein erworben haben.

II. Kursteilnahme

  1. TeilnehmerInnen (vorläufige(r) TeilnehmerInnen), die zur 1. Veranstaltung unentschuldigt nicht erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine Mitteilung über das Nichterscheinen muss vor dem Kursbeginn im Studienbüro des Sprachenzentrums oder bei der Kursleitung bekannt gegeben werden.
  2. Wenn Sie während des Semesters mehr als zweimal nicht am Kurs teilnehmen, können Sie auf Grund einer zu geringen Teilnahme weder einen Leistungsnachweis noch eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
  3. Bei ausreichend häufiger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung (ohne ECTS Punkte); haben Sie während des Semesters eine Leistung erbracht (z.B. schriftliches oder mündliches Referat) bzw. am Ende eine Abschlussklausur mit Erfolg abgeschlossen, erhalten Sie einen Leistungsnachweis (mit ECTS Punkten).

Stand 07.07.2010

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