Vereinbarung zur Nutzung des Multimedia-Labors des SPZ

  1. Jeder Rechner-Pool des SPZ dient Zwecken der Ausbildung (Lehrveranstaltungen und Selbststudium) und ist für private Nutzung nicht vorgesehen. Außerhalb planmäßiger Lehrveranstaltungen sind alle Studierenden und Mitarbeiter der TU Darmstadt, die an einem Kurs am Sprachenzentrum teilnehmen, nutzungsberechtigt.
  2. Für die Benutzung eines Rechners im Multimedia Labor ist eine Nutzerkennung erforderlich, diese erhalten Sie von Ihrem Kursleiter bzw. von den Systemadministratoren des Sprachenzentrums.
  3. Aktuelle Informationen wie z.B. Öffnungszeiten oder Belegungspläne für Lehrveranstaltungen werden im www und durch Aushang bekannt gemacht.
  4. Lehrveranstaltungen haben Vorrang vor Einzelnutzung. Während der Lehrveranstaltung ist jegliche Störung der lernenden Gruppe zu unterlassen.
    Eine individuelle Nutzung freier Rechner während dieser Zeit ist nichtmöglich.
  5. Eigene Software bzw. Software aus dem Internet darf auf die Rechner des Multimedialabors nicht aufgespielt werden. Sollten Sie für eine Veranstaltung zusätzliche Software auf den Rechnern benötigen, so bedarf dies der Absprache mit den Systemadministratoren des Sprachenzentrums.
  6. Unter die geduldeten Arbeiten an den Rechnern fallen nicht:
    • jegliche Veränderung der Hardware und der installierten Software
    • jegliche Form des 'Hackens' (Anwendung von Passwort-Crack-Programmen, Verwendung fremder Nutzerkennungen usw.)
    • das Betrachten, Abspeichern oder Verbreiten von Daten rassistischen, pornografischen oder terroristischen Inhalts,
    • alle Aktivitäten, die auf die Herabwürdigung der Universität oder deren Angehörige oder andere Menschen gerichtet sind,
    • das Blockieren von Geräten durch individuelle, interaktive oder netzbasierende Spiele.
  7. Um unnötige Störungen der übrigen Lernenden zu vermeiden, sind Handys bei Betreten des Pools grundsätzlich auszuschalten.
  8. Jede Sitzung ist durch Abmeldung vom System ('logout') zu beenden, um eine Fremdnutzung der Nutzerkennung zu verhindern. Der Arbeitsplatz ist sauber zu verlassen.
  9. Das Mitbringen oder Verzehren von Speisen und Getränken sowie das Rauchen im Poolraum ist nicht gestattet.
    Die Einrichtungsgegenstände und Möbel des Pools sind pfleglich zu behandeln.
    Papierabfälle und anderer Abfall sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  10. Es liegt im Interesse jedes Nutzers, aufgetretene Schäden und Mängel umgehend dem Poolverantwortlichen mitzuteilen.
  11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sprachenzentrums (einschließlich stud. Hilfskräfte) sind in den Pool-Räumen weisungsberechtigt. Ihre Anordnungen sind zu befolgen.
  12. Die Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung erfolgt mit dem Betreten des Poolraumes.