Die Sprach- und Kulturbörse kann Ihnen zwar bei erfolgreicher Teilnahme an einem der Kurse die Teilnahme bestätigen, zur Vergabe von Leistungspunkten ist sie aber nicht berechtigt. Die Entscheidung darüber, ob Sie nach Vorlage der Teilnahmebestätigung einen SKB-Kurs für Ihr Studium anerkennen lassen können, liegt bei Ihrem Fachbereich oder Institut. Bitte fragen Sie dort nach. Bisher erfolgte eine Anerkennung nur in Ausnahmefällen.