I. Kursanmeldung
- Für alle Kurse des Sprachenzentrums gilt grundsätzlich Anmeldepflicht. Die Anmeldung bzw. Bewerbung um einen Kursplatz erfolgt über den Modulkatalog in TUCaN. Sie melden sich im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung zum gewünschten Modul und danach zur zugehörigen Lehrveranstaltung an. In vielen Fällen gibt es hier die Möglichkeit, Parallel-Veranstaltungen, also Kurs a oder b zu wählen, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden.
- Die Kursplätze werden auf der Lehrveranstaltungsebene in TUCaN ausgelost und Sie erhalten eine Systemnachricht darüber, ob Ihre Anmeldung akzeptiert oder abgelehnt wurde.
- Für alle Kurse, die im UNIcert-System eingeordnet sind, sowie für alle Arabisch- und Türkischkurse ist ein Einstufungstest notwendig, sofern es sich nicht um einen Anfängerkurs handelt. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist erst nach Abschluss eines Einstufungstests möglich.
Sie können sich zu diesen Kursen anmelden, - wenn Sie die erforderliche Punktzahl im Einstufungstest erreicht haben. Sie sind dann berechtigt, Kurse auf der entsprechenden Stufe zu besuchen, d. h. wer z. B. ausreichend Punkte für UNIcert II hat, darf keine Kurse auf niedrigeren oder höheren UNIcert-Stufen besuchen. Nur die BereichsleiterInnen können über Ausnahmen entscheiden.
- wenn Sie die erforderliche Punktzahl in einem Einstufungstest erreicht haben, der nicht länger als ein Semester zurückliegt. Beispiel: Sie haben im letzten Semester einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht, so ist Ihr Test noch gültig. Sie haben vor zwei Semestern einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht. Ihr Test ist somit nicht mehr gültig.
- wenn Sie bereits an einem Kurs auf derselben UNIcert-Stufe teilgenommen haben und dort mindestens einen Teilnahmeschein erworben haben.
- Sprachkurse dürfen nur zum Erwerb von von nicht vorhandenen Sprachkompenzen belegt werden. Sollten Sie mit Vorkenntnissen trotzdem an einem Anfängerkurs teilnehmen oder Ihr Niveau erheblich über dem Kursniveau liegen, müssen Sie damit rechnen, dass die Kursleitung Sie – eventuell auch einige Wochen nach Kursbeginn – aus dem Kurs entfernt.
- Die Teilnahme an Kursen auf unterschiedlichen Stufen ist nicht möglich.
II. Kursteilnahme
- Akzeptierte TeilnehmerInnen, die zum ersten Kurstermin (Lehrveranstaltung) unentschuldigt nicht oder verspätet erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine Mitteilung über das Nichterscheinen muss vor Kursbeginn im Studienbüro des Sprachenzentrums oder bei der Kursleitung bekannt gegeben werden.
- Beachten Sie bitte, dass ein Kurswechsel bzw. der Einstieg in einen laufenden Kurs nur in den ersten beiden Kurswochen möglich ist.
- Wenn Sie während des Semesters mehr als zweimal (bei Doppelkursen, also Kursen, die zweimal in der Woche stattfinden, mehr als viermal) nicht am Kurs teilnehmen, werden Sie aufgrund einer zu geringen Teilnahme nicht zur Abschlussklausur zugelassen bzw. dürfen keine benotete Leistung erbringen.
- Wenn Sie es versäumen, sich in TUCaN für die Prüfung Ihres Kurses anzumelden, ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich bzw. kann Ihre Leistung nicht in TUCaN verbucht werden, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die Prüfungsanmeldung in TUCaN sowie das Wechseln vom regulären Studienleistungsmodul in das Teilnahmemodul ist im Wintersemester zwischen dem 15. und dem 31. Januar und im Sommersemester zwischen dem 15. und dem 30. Juni möglich.
- Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig in Ihrem Heimatstudienbüro beantragt werden. Der genehmigte Antrag auf Nachteilsausgleich muss dem Sprachenzentrum spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vorliegen.
Stand: Juni 2025