I. Kursanmeldung
- Für alle Kurse des Sprachenzentrums gilt grundsätzlich Anmeldepflicht. Die Anmeldung bzw. Bewerbung um einen Kursplatz erfolgt über den Modulkatalog in TUCaN. Sie melden sich im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung zum gewünschten Modul und danach zur zugehörigen Lehrveranstaltung an. In vielen Fällen gibt es hier die Möglichkeit, Parallel-Veranstaltungen, also Kurs a oder b zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung gelöscht wird, sollten Sie sich zu mehreren Parallelkursen, z. B. Kurs a und b anmelden.
- Die Kursplätze werden auf der Lehrveranstaltungsebene in TUCaN ausgelost und Sie erhalten eine Systemnachricht darüber, ob Ihre Anmeldung akzeptiert oder abgelehnt wurde.
- Für alle Kurse, die im UNIcert-System eingeordnet sind, sowie für alle Arabisch- und Türkischkurse ist ein Einstufungstest notwendig, sofern es sich nicht um einen Anfängerkurs handelt. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist erst nach Abschluss eines Einstufungstests möglich.
Sie können sich zu diesen Kursen anmelden, - wenn Sie die erforderliche Punktzahl im Einstufungstest erreicht haben. Sie sind dann berechtigt, Kurse auf der entsprechenden Stufe zu besuchen, d. h. wer z. B. ausreichend Punkte für UNIcert II hat, darf keine Kurse auf niedrigeren oder höheren UNIcert-Stufen besuchen. Nur die BereichsleiterInnen können über Ausnahmen entscheiden.
- wenn Sie die erforderliche Punktzahl in einem Einstufungstest erreicht haben, der nicht länger als ein Semester zurückliegt. Beispiel: Sie haben im letzten Semester einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht, so ist Ihr Test noch gültig. Sie haben vor zwei Semestern einen Test gemacht, aber keinen Kurs besucht. Ihr Test ist somit nicht mehr gültig.
- wenn Sie bereits an einem Kurs auf derselben UNIcert-Stufe teilgenommen haben und dort mindestens einen Teilnahmeschein erworben haben.
- Sollten Sie mit Vorkenntnissen trotzdem an einem Anfängerkurs teilnehmen oder Ihr Niveau erheblich über dem Kursniveau liegen, müssen Sie damit rechnen, dass die Kursleitung Sie – eventuell auch einige Wochen nach Kursbeginn – aus dem Kurs entfernt.
II. Kursteilnahme
- Akzeptierte TeilnehmerInnen, die zum ersten Kurstermin (Lehrveranstaltung) unentschuldigt nicht oder verspätet erscheinen, verlieren ihren Platz. Eine Mitteilung über das Nichterscheinen muss vor Kursbeginn im Studienbüro des Sprachenzentrums oder bei der Kursleitung bekannt gegeben werden.
- Wenn Sie während des Semesters mehr als zweimal (bei Doppelkursen mehr als viermal) nicht am Kurs teilnehmen, können Sie auf Grund einer zu geringen Teilnahme keine Leistung verbucht bekommen.
- Wenn Sie es versäumen, sich in TUCaN für die Prüfung Ihres Kurses anzumelden, ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich bzw. kann Ihre Leistung nicht in TUCaN verbucht werden, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
Stand: September 2022